Leer, 11.06.2019
Leer, 11. Juni 2019 – Nach Medienberichten stimmen die Innenminister der Bundesländer auf der heute beginnenden Innenministerkonferenz darüber ab, ob digitale Spuren von internetfähigen Geräten in Privathaushalten künftig als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen.
Dazu teilt Bernd Grohmann, Vorstand bei der eQ-3 AG in Leer, mit:
„Für uns als europaweit führenden Anbieter* von Smart-Home-Lösungen hat der Schutz der Privatsphäre unserer Kundinnen und Kunden Priorität. Wir legen Wert auf die Feststellung, dass unsere Kunden unsere Home-Control-Lösung Homematic IP anonym nutzen können und sich nicht registrieren müssen. Außerdem sind die Funkprotokolle, mit denen die Geräte kommunizieren, verschlüsselt und die Protokoll-, IT- und Datensicherheit vom VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. zertifiziert. Das [...]